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Auch die Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen gehören zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Ob eine Entschädigung wegen Erwerbsunfähigkeit aber tatsächlich steuerpflichtig ist, hängt laut dem Bundesfinanzhof davon ab, ob mit der Entschädigungszahlung der Verdienstausfall aus steuerpflichtigen Einnahmen ersetzt werden soll oder der Wegfall des Anspruchs auf steuerfreie Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld. Im Streitfall wurde der Kläger durch eine missglückte Operation dauerhaft erwerbsunfähig, war aber schon zum Zeitpunkt der Operation arbeitslos.