Auch wenn die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio notwendig ist, um an einem dort angebotenen medizinisch notwendigen Training teilzunehmen, sind die Mitgliedsbeiträge nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Neben der E-Rechnung, der Grundsteuerreform und höheren Freibeträgen gibt es viele wei-tere Änderungen, auf die sich die Steuerzahler 2025 einstellen müssen.
Das Bundesfinanzministerium hat geregelt, wie der Nachweis der Zwangsläufigkeit für die Kosten eines Medikaments nach der Einführung des E-Rezepts erfolgen soll.
Nach zahlreichen Anpassungen während des Gesetzgebungsverfahrens ist das Jahressteuergesetz 2024 nun verabschiedet und bringt neben einer Neuregelung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung viele weitere Änderungen im Steuerrecht.
Sofern das eigene Einkommen bereits über dem Existenzminimum liegt, sind die Kosten für einen Prozess zur Erlangung nachehelichen Unterhalts nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz, das kurzzeitig als Zweites Jahressteuergesetz 2024 firmierte, werden vor allem erste Punkte der Wachstumsinitiative im Steuerrecht umgesetzt und die Freibeträge sowie Tarifeckwerte bei der Einkommensteuer angepasst.