Unsere Mandanten sind in Coswig, Dresden, Großenhain, Meißen, Nossen, Radebeul, Radeburg, Riesa, Wilsdruff.
Der Lohn für Mitarbeiter im Baugewerbe wird auch als Baulohn bezeichnet. In der Baubranche gibt es andere Regeln und Vorschriften für die Lohnabrechnung als es in anderen Branchen üblich ist. Die Arbeit auf dem Bau ist stark wetterabhängig – Kurzarbeit und Arbeitsausfälle sollen aufgefangen werden. Die Regelung zu Schlechtwettergeld, Kurzarbeit, Ausgleichsgeld für Baustellenwechsel, die unterschiedlichen Tariflöhne, die Berechnung des Urlaubsgeldes, das Führen der Arbeitszeitkonten ist für jedes Unternehmen eine anspruchsvolle Aufgabe.
Viele Unternehmen des Bauhauptgewerbes (Maurer, Betonbauer, Bautischler, Gerüstbauer) und des Baunebengewerbes (Dachdecker, Tischler, Maler, Glaser, Klempner, Steinmetz, Garten- und Landschaftsbau, Fensterbauer) in Radebeul, Dresden, Großenhain, Meißen, Riesa und Wilsdruff vertrauen die Arbeiten rund um den Baulohn der R + P Steuerberatung an. Sie berechnet für die Bauunternehmen pünktlich und zuverlässig den Baulohn der Mitarbeiter und das Kurzarbeitergeld. Die Steuerkanzlei übernimmt außerdem auch die An- und Abmeldungen bei den Kranklenkassen und Sozialversicherungsträgern.