Unsere Mandanten sind in Coswig, Dresden, Großenhain, Meißen, Nossen, Radebeul, Radeburg, Riesa, Wilsdruff.
Unternehmen, die nicht zur Buchhaltung verpflichtet sind, ermitteln den Unternehmensgewinn mittels der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Vereinfacht gesagt, wird der Unternehmensgewinn aus der Differenz zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben bestimmt. Es besteht wenig Spielraum, das Jahresergebnis zu gestalten, weil das Zufluss- und Abfluss-Prinzip für die Gewinnermittlung entscheidend ist.