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Jedes Unternehmen muss nach Beendigung des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss erstellen. Der Jahresabschluss dokumentiert den Erfolg des Unternehmens für das vergangene Geschäftsjahr und die Leistungsstärke des Unternehmens. Gleichzeitig dient der Jahresabschluss als Arbeitsgrundlage für die zukünftige Unternehmensplanung und Unternehmensentscheidungen. Er besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und wird gegebenenfalls um den Anhang erweitert.
Banken, Kapitalgeber, Anteilseigner, Gesellschafter, Kunden, Mitarbeiter interessieren sich ebenfalls für den Jahresabschluss. Der Finanzverwaltung dient er als Bemessungsgrundlage für die Unternehmensbesteuerung.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses bestehen Bilanzierungswahlrechte, mit denen der Jahresabschluss gestaltet werden kann, abhängig von Ihren Zielen, einen möglichst hohen oder kleinen Gewinn darzustellen. Um unterschiedlichen Interessenslagen besser gerecht zu werden, kann die Erstellung einer Handelsbilanz und einer Steuerbilanz statt einer Einheitsbilanz sinnvoll sein. In einem persönlichen Gespräch zwischen Ihnen und dem Steuerberater werden Ihre Ziele und Wünsche an die Bilanz besprochen. Auch wenn die Einheitsbilanz seit einiger Zeit tot ist, können gerade Kleinst-Kapitalgesellschaften sowie kleine Kapitalgesellschaften häufig eine Bilanz aufstellen, bei denen Handels- und Steuerbilanz wie bei der früheren Einheitsbilanz identisch sind. Der Steuerberater erläutert Ihnen gern, welche Bilanz die optimale Lösung ist.