Erbschaft und Erbschaftsteuer

In den nächsten Jahren werden Vermögen im großen Stil an die nächste Generation übertragen. Der Mensch weiß, dass das Leben einmal zu Ende geht. Gut ist es, wenn er dieser Tatsache frühzeitig Rechnung trägt und den Erbfall frühzeitig plant. Er kann seinen Willen in einem Testament festlegen und die Erbschaftsteuer auf ein Minimum beschränken.

Wenn Immobilien oder Unternehmen auf die nächste Generation übertragen werden sollen, kann es erhebliche Steuernachzahlungen im Zuge der verdeckten Gewinnausschüttung geben. Für Immobilien gibt es viele Vergünstigungen und Gestaltungsspielräume im Erbschaftssteuerrecht, die es zu nutzen gilt.

Unsere Steuerkanzlei berät Sie zur vorweggenommenen Erbfolge und zur Ausnutzung der Freibeträge bei der Schenkungsteuer, prüft das Testament unter steuerlichen Aspekten und erstellt die Erbschaftsteuererklärung und die Schenkungsteuererklärung.