Handelsbilanz und Steuerbilanz

Anhand der Handelsbilanz wird die wirtschaftliche Situation und Leistungsstärke beurteilt. Das Rating der Bank Die Handelsbilanz ist der Maßstab, wenn es um die Gewinnverteilung, Gewinnausschüttung, Abfindung von Geschäftsführern, geht. Die Handelsbilanz wird im elektronischen Handelsregister veröffentlicht.

Steuerliche Sonderregelungen werden nicht mehr in die Handelsbilanz übernommen, weil im Zuge des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) das Prinzip der umgekehrten Maßgeblichkeit weggefallen ist.

Die R + P Steuerberatung strebt immer die optimale Ausnutzung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Wahlrechte in Absprache mit der Unternehmensführung an.