GmbH-Geschäftsführer – abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit?

Für Zündstoff bei Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung sorgt immer wieder die Frage, ob der GmbH-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig ist. Ob eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit des GmbH-Geschäftsführers vorliegt, kann erst im Gesamtkontext der Gesellschafterverträge, des Geschäftsführervertrages und der tatsächlichen Arbeitsweise beurteilt werden.

  • Kann der GmbH-Geschäftsführer entscheiden und handeln wie ein selbständiger Unternehmer?
  • Mit welchem Kapitalanteil ist er am Unternehmen beteiligt?
  • Verfügt er über ein Vetorecht bzw. Sperrminorität?

Wenn die Deutschen Rentenversicherung zur Einschätzung gelangt, dass eine abhängige Beschäftigung des GmbH-Geschäftsführers vorliegt, dann können auf das Unternehmen erhebliche Nachforderungen zukommen, die unter Umständen existenzbedrohend sein können. Lassen Sie rechtzeitig die aktuelle Situation für Ihre GmbH-Geschäftsführer prüfen! Unser Steuerberater berät Sie diskret in dieser sensiblen Angelegenheit und kann bei Bedarf versierte Rechtsanwälte hinzuziehen.