Steuerberatung Radebeul - Für Arbeitnehmer, Rentner, Vermieter

Arbeitnehmer und Rentner fürchten sich vor der Papierflut und die endlosen Formulare, die für die Steuererklärung ausgefüllt werden müssen. Die Steuererklärung auf dem Bierdeckel bleibt wohl Utopie. Lassen Sie sich nicht abschrecken und holen Sie sich kompetenten Rat in unserer verkehrsgünstig gelegenen Steuerkanzlei in der Karl-May-Stadt Radebeul, zwischen Meißen und Dresden.

Vom Lohn des Arbeitnehmers wird jeden Monat die Lohnsteuer einbehalten. Die Höhe der Lohnsteuer hängt von der Steuerklasse des Arbeitnehmers ab. Bei der Steuerklasse i und IV ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung nicht zwingend erforderlich, wenn keine Einnahmen aus Nebentätigkeiten, zum Beispiel Vermietung und Verpachtung, erzielt werden. Bezog der Arbeitnehmer im Laufe des Jahres Krankengeld, Arbeitslosengeld oder andere Ersatzleistungen, dann ist er verpflichtet, eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen.

Wenn sich Arbeitslosigkeit abzeichnet oder Kinderwunsch besteht, dann sollte der betroffene Ehepartner in die günstigere Lohnsteuerklasse 3 wechseln und ein höheres Nettoeinkommen erhalten. Die Sozialleistungen orientieren sich meist am Nettoeinkommen der vergangenen Monate.

Die freiwillige Abgabe der Steuererklärung lohnt sich, wenn die Summe der Werbungskosten für Beruf, Arbeitsweg, und diverse Mitgliedsbeiträge die 1000-Euro-Grenze überschreitet. Als Werbungskosten zählen die Ausgaben, die sie tätigen müssen, um Einnahmen zu erzielen:

  • Entfernungspauschale
  • Dienstreise und Verpflegungsmehraufwendungen
  • Einsatzwechseltätigkeit
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Arbeitsmittel (Arbeitskleidung, Werkzeug, u.a.)
  • Fachbücher
  • Arbeitszimmer
  • Weiterbildung
  • Zusatzstudium
  • Kontoführungsgebühren
  • Mitgliedsbeiträge an Gewerkschaften, Standesvertretungen (Kammer)
  • Bewerbungskosten (Anzeigen, Zeugniskopien, Porto, nicht erstattete Reisekosten)
  • Umzugskosten
  • Kosten für die Steuerberatung

Steuern lassen sich auch mit „Haushaltsnahen Dienstleistungen“ sparen. Dies bezieht sich lediglich auf die Arbeitskosten und nicht auf Materialkosten. Gartenpflege, Straßenreinigung, Haushaltshilfe, Malerarbeiten, Verlegen von Laminat oder Teppichboden, Reparatur von Haushaltsgeräten sind nur einige konkrete Beispiele für haushaltsnahe Dienstleistungen. Achten Sie unbedingt auf eine korrekte Rechnung und die unbare Bezahlung!

Kosten für die Gesundheit – Krankheit, Kur, Reha – können ebenso steuermindern geltend gemacht werden wie die geleisteten Unterhaltszahlung an den Ex-Ehegatten, Kinder oder Eltern.

Der „goldene Handschlag“ Abfindung kostet nicht nur das Unternehmen viel Geld, es kann auch den Empfänger allerhand Geld kosten, so dass der zunächst ansehnlichen Geldbetrag gar nicht mehr so üppig erscheint. Die Abfindung ist voll Steuerpflichtig und wird zum Jahreseinkommen hinzugerechnet. Mit der Fünftelregelung kann etwas mehr Geld vor dem Fiskus gerettet werden. Weitere Ansätze zur Begrenzung der Steuern auf die Abfindung kann die Verlagerung der Abfindungszahlung in das Folgejahr und die zeitliche Streckung über mehrere Jahre sein. Die Alternativen sollte man genau prüfen und gegeneinander abwägen, denn die Verluste durch Insolvenz des Unternehmens oder die Anrechnung auf Hartz IV können den Arbeitnehmer härter treffen.

Nun soll der Blick auf das Familienvermögen gelenkt werden. Über welches Vermögen in Immobilien, Aktien, Bargeld, Schmuck, Gold u.ä. verfügen Sie? Welche Erbschaftsteuer wäre im Falle eines Falles zu zahlen? Wenn Sie rechtzeitig die Vermögensübertragung planen, bestehen gute Möglichkeiten, die Erbschaftsteuer zu verhindern. Unsere Steuerexperten geben Ihnen hierzu und zu anderen Fragen gern Auskunft und Tipps, so dass Sie möglichst wenig Steuern zahlen.