Unsere Mandanten sind in Coswig, Dresden, Großenhain, Meißen, Nossen, Radebeul, Radeburg, Riesa, Wilsdruff.
Aufwendungen eines in Deutschland lebenden Ausländers für das Erlernen der deutschen Sprache gehören zu den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung, auch wenn ausreichende Deutschkenntnisse für einen angestrebten Ausbildungsplatz förderlich sind. Die in den Deutschkursen erworbenen Sprachkenntnisse gewährleisten die soziale Integration des Ausländers im privaten Alltag und ermöglichen eine erfolgreiche Kommunikation im engeren privaten Umfeld. Der Besuch der Deutschkurse erleichtert damit in erheblicher Weise die Lebensführung in Deutschland und hat somit einen großen privaten Nutzen. Entsprechend dürfen die Aufwendungen nicht als Werbungskosten abgezogen werden.