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Bei der Berechnung des durchschnittlichen Einkommens für das Elterngeld werden zwar Zeiträume mit Elterngeldbezug nicht mit einbezogen, wohl aber Elternzeit, in der kein Elterngeld gezahlt wird und in der der Elternteil damit in der Regel ohne Einkommen ist. Die Verfassungsbeschwerde einer Mutter, die Elterngeld auf der Grundlage ihres alten Einkommens haben wollte, hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Regelung so verfassungsrechtlich zulässig sei.