Kindergeldanspruch wegen ungekürzter Entfernungspauschale

Das Einkommen eines Kindes kann wegen der wieder in voller Höhe gewährten Entfernungspauschale nun unter der Einkommensgrenze liegen, womit ein nachträglicher Kindergeldanspruch entsteht.

Noch einmal befasst sich das Bundeszentralamt für Steuern mit der Entfernungspauschale. Denn durch die rückwirkend wieder in voller Höhe gewährte Pauschale können nun Kinder unterhalb der Einkommensgrenze liegen, für die bisher kein Anspruch bestand, weil ihr Einkommen zu hoch war. Da vorläufige Ablehnungsbescheide nur auf Antrag des Berechtigten für endgültig erklärt werden, ist bei den meisten Bescheiden noch eine Korrektur möglich. Soweit Ablehnungs- oder Aufhebungsbescheide nicht für endgültig erklärt wurden, bleibt bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist eine Korrektur möglich. Für die Festsetzung von Kindergeld für das Kalenderjahr 2007 endet die Festsetzungsfrist frühestens mit Ablauf des 31. Dezember 2011. Pech hat dagegen derjenige, dessen Bescheid keinen Vorläufigkeitsvermerk enthält. Der Bescheid ist dann nur noch schwer änderbar.

 
[mmk]