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Wer vorzeitig die Schule verlassen hat und sich später doch noch dafür entscheidet, die Abiturprüfung abzulegen, befindet sich vom Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung bis zum erfolgreichen Abschluss in einer Berufsausbildung. In der Folge haben dann auch die Eltern Anspruch auf Kindergeld für diesen Zeitraum. So hat der Bundesfinanzhof entschieden, denn in Berufsausbildung befindet sich, wer seine Berufsziele noch nicht erreicht hat, sich aber ernsthaft darauf vorbereitet. Dazu zählen alle Maßnahmen, die dem Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen dienen, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufes geeignet sind.