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Auf die Klage mehrerer Eltern, deren Kinder noch kurz vor dem 1. Januar 2007 geboren wurden, hat das Bundessozialgericht entschieden, dass die Stichtagsregelung beim Elterngeld verfassungskonform ist. Der hohe Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten von rund 520 Mio. Euro für eine Übergangsregelung seien eine ausreichende Rechtfertigung für die Regelung.