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Durch die Anhebung des Grundfreibetrags (steuerfreies Existenzminimum) steigt auch die kindergeldschädliche Einkommensgrenze von 7.188 auf 7.680 Euro. Liegen die Einkünfte eines volljährigen Kindes über diesem Grenzbetrag, so wird kein Kindergeld mehr für das Kind gezahlt.
Analog wird auch die Einkommensgrenze beim Unterhaltsfreibetrag von 7.188 auf 7.680 Euro angehoben. Außerdem entfällt ab 2004 der Haushaltsfreibetrag und wird durch einen Entlastungsbetrag für echte Alleinerziehende in Höhe von 1.308 Euro ersetzt.