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Brandenburg hat zum 1. Juli 2015 seine Grunderwerbsteuer von 5,0 % auf 6,5 % angehoben und zieht damit gleich mit den bundesweiten Spitzenreitern. Den niedrigen Steuersatz von 3,5 % leisten sich nur noch Bayern und Sachsen. Entscheidend für die Höhe des Steuersatzes ist in der Regel das Datum des Kaufvertrags.