Unsere Mandanten sind in Coswig, Dresden, Großenhain, Meißen, Nossen, Radebeul, Radeburg, Riesa, Wilsdruff.
In letzter Zeit gab es immer wieder Streit darüber, ab wann die Verdoppelung des Höchstbetrags für die Berücksichtigung von Handwerkerleistungen auf 1.200 Euro durch das Konjunkturpaket I greift. Die Finanzverwaltung vertritt standhaft die Auffassung, dies sei erst ab 2009 der Fall und hat jetzt Schützenhilfe vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz bekommen. Auch das Gericht sieht keinen Grund für eine frühere Anwendung.