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Auch wenn ein Gesellschafter ein Grundstück aus seinem Privatbesitz ohne Gegenleistung auf die Kapitalgesellschaft überträgt, fällt für diese Übertragung Grunderwerbsteuer an. Eine solche Übertragung ist nach Meinung des Bundesfinanzhofs immer durch das Gesellschaftsverhältnis bedingt und erfolgt damit nicht freigiebig, was Voraussetzung für die Grunderwerbsteuerfreiheit wäre.