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Die Neuaufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern durch die Föderalismusreform zieht bereits erste Folgen nach sich. Bisher galt bei der Grunderwerbsteuer ein bundesweit einheitlicher Satz von 3,5%. Mit Inkrafttreten der Grundgesetzänderung im September 2006 wurde die Befugnis zur Bestimmung des Grunderwerbsteuersatzes jedoch auf die einzelnen Bundesländer übertragen, und so können diese ab dem 1. Januar 2007 selbst den Grunderwerbsteuersatz bestimmen. Berlin - "pleite, aber sexy" - hat umgehend von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, um seine leeren Kassen zu füllen. Es ist leider zu erwarten, dass andere Bundesländer diesem Beispiel folgen werden.