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Der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob das Abzugsverbot für Ausbildungskosten verfassungswidrig ist. Zwar hält der Bundesfinanzhof die rückwirkende Festschreibung des Abzugsverbots für verfassungsgemäß, meint aber, dass Ausbildungskosten als notwendige Voraussetzung für eine nachfolgende Berufstätigkeit beruflich veranlasst und damit ihrer Natur nach Werbungskosten sind. Ein Abzugsverbot sei weder mit einer Vereinfachung noch mit einer Typisierung zu rechtfertigen. Das Abzugsverbot selbst sei damit verfassungswidrig, weil es gegen das Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit verstößt. In jedem Fall gilt es daher, mit Hinweis auf dieses Verfahren Einspruch einzulegen. Das Einspruchsverfahren ruht dann automatisch bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.