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Der Bundestag hat am 26. Juni 2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Nach der Sommerpause muss noch der Bundesrat zustimmen, damit das MoMiG wie geplant im Herbst in Kraft treten kann. Das Gesetz ermöglicht zum Beispiel unkomplizierte GmbH-Standardgründungen mit einem Musterprotokoll. Wird es verwendet, muss der Gesellschaftsvertrag zwar weiterhin notariell beurkundet werden - bei niedrigem Stammkapital aber zu sehr geringen Gebühren. Für eine Gründung ohne Mindeststammkapital wird die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als neue GmbH-Variante eingeführt. Ferner enthält das Gesetz noch einige Änderungen zur Verbesserung der Sanierungsfähigkeit einer GmbH in der Krise.