Das Niedersächsische Finanzgericht interpretiert das Steuerrecht unternehmerfreundlich und macht den Zinsbeginn vom Zeitpunkt der Auflösung des Investitionsabzugsbetrags abhängig.
Die Bundesagentur darf die freiwillige Arbeitslosenversicherung auch ohne weitere Mahnung beenden, wenn die Beiträge mehr als drei Monate überfällig sind.
Ein Unternehmer, der noch keine Steuernummer erhalten hat, muss diese notfalls gerichtlich einklagen, anstatt das Aktenzeichen des Finanzamts als Steuernummer in der Rechnung auszuweisen.
Wurde die Investition schon vor Abgabe der Steuererklärung durchgeführt, ist die nachträgliche Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags im Einspruchs- oder Klageverfahren nicht mehr möglich.
Der Europäische Gerichtshof muss entscheiden, ob eine umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung im Ganzen auch vorliegt, wenn das Ladenlokal des Betriebs nicht mit verkauft, sondern nur vermietet wird.
Die Finanzverwaltung hat auf die Feststellung des Bundesfinanzhofs reagiert, dass ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf die zeitnahe Erteilung einer Steuernummer besteht.
Auch ein Kleinstunternehmer muss die Leistungen in seinen Rechnungen hinreichend genau benennen, damit ein Vorsteuerabzug aus der Rechnung zulässig ist.