Auch bei einer anstehenden oder bereits abgeschlossenen Betriebsübertragung ist die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags unter gewissen Voraussetzungen möglich.
Anders als bei der Neugründung ist bei einer wesentlichen Betriebserweiterung auch kurz nach der Gründung keine besondere Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht notwendig.
Die steuerliche Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers erfordert nach Ansicht des Bundesfinanzhofs neben einer büroartigen Einrichtung auch, dass der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird.
Sowohl der gewerbliche als auch der private Verkauf über eBay, amazon & Co. ist reich an steuerlichen Stolperfallen, wie mehrere aktuelle Urteile und Verwaltungsanweisungen beweisen.