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Grundsätzlich sind Spenden zwar steuerlich abziehbar. Allerdings schließt die steuerliche Anerkennung als Spende nicht aus, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, wie der Bundesfinanzhof bestätigt hat. Spenden einer GmbH an eine von den Gesellschaftern errichtete gemeinnützige Stiftung können daher zu einer verdeckten Gewinnausschüttung der GmbH führen. Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann nämlich auch dann vorliegen, wenn die Zuwendung nicht unmittelbar an den Gesellschafter, sondern an eine ihm nahestehende Person bewirkt wird. Eine solche nahestehende Person kann auch eine gemeinnützige Stiftung sein. Das Urteil bedeutet jedoch keineswegs, dass jede Spende einer GmbH an eine Stiftung der Gesellschafter problematisch wäre. Entscheidend ist nicht zuletzt der Umfang der Spendentätigkeit.