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Im vergangenen Jahr plante die Bundesregierung eine umfassende Aufzeichnungspflicht und Besteuerung der privaten Nutzung von betrieblichen Computern und Telekommunikationsgeräten. Nach lauter Kritik aus der Wirtschaft wurde das Vorhaben aber wieder fallen gelassen. Damit können die Arbeitnehmer rückwirkend seit dem Veranlagungszeitraum 2000 steuerfrei auf Kosten des Arbeitgebers im Internet surfen oder telefonieren.
Steuerfreie Bezüge muss der Arbeitgeber aber grundsätzlich im Lohnkonto des Arbeitnehmers vermerken, wodurch die an sich steuerzahlerfreundliche Lösung schnell zum bürokratischen Monster wird. Mit dem Steueränderungsgesetz 2001 soll nun die Lohnsteuerdurchführungsverordnung so abgeändert werden, dass diese Aufzeichnungspflichten entfallen. Unklar ist noch, ob die Regelung auch rückwirkend für die Jahre 2000 und 2001 gilt.