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Bei den monatlichen Beitragsnachweisen für die Sozialversicherungsbeiträge gibt es zum Jahreswechsel eine Änderung. Ab dem 1, Januar 2014 ist nämlich die Übermittlung eines Korrektur-Beitragsnachweises nicht mehr zulässig. Beitragskorrekturen aus Vormonaten können nun direkt in den aktuellen Beitragsnachweis mit einfließen. Daneben gibt es die Möglichkeit, den übermittelten Beitragsnachweis zu stornieren und für denselben Zeitraum einen neuen Beitragsnachweis abzugeben. Wesentlicher Grund für die Änderung ist der Wegfall der zeitlichen Rechnungsabgrenzung in der Krankenversicherung, nach dem nun sämtliche Beiträge dem Gesundheitsfonds zufließen.