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Der Bundesrat hat im November 2016 die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2017 beschlossen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhen sich nur die Sachbezugswerte für Mahlzeiten um 2 %, während der Wert für eine freie Unterkunft unverändert bleibt. Die Sachbezugswerte betragen in 2017 bundeseinheitlich
für eine freie Unterkunft monatlich 223 Euro oder täglich 7,43 Euro;
für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten kalendertäglich 8,04 Euro (2016: 7,87 Euro), davon entfallen 1,70 Euro auf ein Frühstück und je 3,17 Euro auf ein Mittag- oder Abendessen. Der monatliche Sachbezugswert beträgt 241 Euro (bisher 236 Euro; Frühstück 51 statt 50 Euro, Mittag- und Abendessen 95 statt 93 Euro).