Unsere Mandanten sind in Coswig, Dresden, Großenhain, Meißen, Nossen, Radebeul, Radeburg, Riesa, Wilsdruff.
Die Bundesregierung will den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld nicht über Ende Juni hinaus verlängern. Die aktuellen Vereinfachungen, nach denen auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet wird und es genügt, wenn 10 % der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall betroffen sind, wurden zu Beginn der Corona-Pandemie eingeführt und seither immer wieder verlängert. Die wirtschaftliche Entwicklung und die unerwartet gute Lage auf dem Arbeitsmarkt haben die Bundesregierung nun aber zu dem Entschluss gebracht, die Vereinfachungsregeln, die nach derzeitigem Stand noch bis 30. Juni 2023 gelten, auslaufen zu lassen. Kurzarbeit ist auch danach noch möglich, allerdings nur dann, wenn mindestens 30 % der Arbeitnehmer von einem Arbeitsausfall betroffen sind. Von 2020 bis 2022 hat der Staat 45,5 Mrd. Euro für die Kurzarbeit bereitgestellt.