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Ursprünglich sollten die Arbeitgeber die Steueridentifikationsnummern für ihre Arbeitnehmer schon ab April 2010 abfragen können, aber wie das bei EDV-Projekten der Finanzverwaltung so ist, hat es natürlich länger gedauert. Die Identifikationsnummer ist notwendig für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2010. Im August hat das Bundesfinanzministerium nun darauf hingewiesen, dass die Abfrage ab sofort bis zum 30. November 2010 im ElsterOnline-Portal des Arbeitgebers unter der Funktion "Abfrage der Identifikationsnummern von Arbeitnehmern" möglich ist.