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Keine zwei Monate ist es her, dass das erste Konjunkturpaket zusammengebastelt wurde, da legt die Bundesregierung schon nach und präsentiert ein zweites Paket. Während das erste Paket aber noch relativ geräuschlos verabschiedet wurde, sorgt das zweite Paket zumindest in Teilen für Reibereien. Für das Gesetz ist die Zustimmung des Bundesrates notwendig, und somit müssen nicht nur die Parteien der Großen Koalition das Gesetz absegnen.
Ein zweiter Stolperstein war die kuriose Idee, das gesamte Gesetz - einschließlich der Änderungen im Einkommensteuertarif - erst zum 1. Juli 2009 in Kraft treten zu lassen. Der Steuertarif gilt aber zwangsläufig immer für ein volles Kalenderjahr, womit der bisherige Tarif weiter hätte angewendet werden müssen, obwohl er durch ein verabschiedetes Gesetz schon obsolet geworden ist. Im Einzelnen enthält das neue Konjunkturpaket die folgenden steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Maßnahmen:
Grundfreibetrag: Rückwirkend zum 1. Januar 2009 wird der Grundfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum) um 170 Euro auf 7.834 Euro angehoben. Zum 1. Januar 2010 erfolgt eine zweite Anhebung um 170 Euro. Der Grundfreibetrag beträgt dann ab 2010 8.004 Euro.
Tarifeckwerte: Mit einer Korrektur der Steuertabelle soll der so genannten kalten Progression abgeholfen werden, die dazu führt, dass von Lohnerhöhungen häufig wenig übrigbleibt. Dazu werden die Eckwerte in der Berechnungsformel für die Einkommensteuer rückwirkend zum 1. Januar 2009 um jeweils 400 Euro und zum 1. Januar 2010 nochmals um je 330 Euro angehoben.
Eingangssteuersatz: Ab dem 1. Januar 2009 wird der Eingangssteuersatz von 15 auf 14 % abgesenkt.
Kinderbonus: Für jedes Kind gibt es zusätzlich zum Kindergeld einen einmaligen Kinderbonus von 100 Euro. Einzige Voraussetzung: Für das Kind muss 2009 mindestens für einen Kalendermonat ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. Allerdings fließt der Bonus in die Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag ein, womit nur die Eltern wirklich profitieren, bei denen sich die Kinderfreibeträge nicht auf die Einkommensteuer auswirken. Auf andere einkommensabhängige Sozialleistungen wird der Kinderbonus jedoch nicht angerechnet.
Abwrackprämie: Wer sein mindestens neun Jahre altes Auto zum Schrott bringt, erhält beim Kauf oder Leasing eines umweltfreundlichen Neuwagens (mindestens Euro-4-Norm) eine Abwrack- oder Umweltprämie von 2.500 Euro. Die Regelung gilt ab 14. Januar 2009 bis Ende dieses Jahres. Beanspruchen können die Prämie alle Altwagenbesitzer, die ihr altes Auto seit über einem Jahr zugelassen haben. Den Antrag gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (http://www.bmwi.de/go/umweltpraemie).
Reform der Kfz-Steuer: Die Reform der Kfz-Steuer ist zwar nicht Teil des eigentlichen Konjunkturpakets, wurde aber quasi im selben Aufwasch beschlossen und soll - wie die meisten Änderungen des Konjunkturpakets auch - zum 1. Juli 2009 in Kraft treten (siehe Beitrag rechts).
Beitrag zur Krankenversicherung: Die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung werden ab dem 1. Juli 2009 um 0,6 % auf 14,9 % gesenkt.
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung: Nach geltendem Recht wäre der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Juli 2010 automatisch von 2,8 auf 3,0 % gestiegen. Der bisherige Beitragssatz von 2,8 % wird jetzt aber bis Ende 2010 festgeschrieben.
Kurzarbeit: Für die Jahre 2009 und 2010 übernimmt die Bundesagentur für Arbeitgeber die Hälfte der auf Kurzarbeit entfallenden Sozialbeiträge. Nutzt ein Arbeitnehmer die Kurzarbeit zur Weiterbildung, übernimmt die Bundesagentur die Sozialbeiträge komplett. Zudem wird die Beantragung von Kurzarbeitergeld vereinfacht und die Voraussetzungen werden erleichtert.
Hartz IV-Satz für Kinder: Hartz IV-Empfänger erhalten für ihre Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren ab dem 1. Juli 2009 35 Euro mehr pro Monat. Dieser erhöhte Regelsatz von 70 % ist erst einmal bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Das Bundessozialgericht hatte übrigens am selben Tag, an dem das Konjunkturpaket beschlossen wurde, entschieden, dass die Hartz IV-Sätze für Kinder unter 14 Jahren verfassungswidrig seien - unter anderem weil der reduzierte Satz ohne weitere Altersstufen gilt. Ein Teil dieser Kritik dürfte sich mit der Änderung erledigt haben. Trotzdem muss sich das Bundesverfassungsgericht noch mit der Vorlage des Bundessozialgerichts auseinandersetzen, weil das Urteil noch weitere Kritikpunkte enthält, die weiter bestehen bleiben.
Um das Konjunkturpaket möglichst schnell in Sack und Tüten zu bekommen, hat der Bundesrat das Gesetz am 20. Februar 2009 in einer Sondersitzung verabschiedet. Dass sich dann unterjährig der gesamte Steuertarif ändert, sorgt für einige Besonderheiten bei der Lohnabrechnung.
Auf den Bundeshaushalt wirkt sich das Konjunkturpaket nicht besonders förderlich aus: Mit einer Nettokreditaufnahme von 36,8 Mrd. Euro, die eigens in einem Nachtragshaushalt beschlossen wird, ist die Bundesregierung von ihrem einst gesetzten Ziel eines ausgeglichenen Haushalts weiter entfernt als je zuvor. Angesichts dieser Zahlen haben sich Bund und Länder nun endlich darauf geeinigt, eine echte Schuldenbremse in die Verfassung einzubauen. Ab 2016 soll der Bund seine Neuverschuldung auf höchstens 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts beschränken, die Länder sollen ab 2020 im Regelfall gar keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Ausnahmen sind auch weiter möglich, wenn es der Wirtschaft entsprechend schlecht geht.