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In der Sozialversicherungsentgeltverordnung finden sich die Sachbezugswerte für das Jahr 2009. Die Werte steigen in Höhe der Inflationsrate von 2,8 % bei der Verpflegung und 3 % für Mieten und Nebenkosten und betragen ab 2009 bundeseinheitlich
für eine freie Unterkunft monatlich 204 Euro (2008: 198 Euro) oder kalendertäglich 6,80 Euro;
für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten kalendertäglich 7,00 Euro (2008: 6,84 Euro), davon entfallen 1,53 Euro auf ein Frühstück und je 2,73 Euro auf ein Mittag- oder Abendessen. Der monatliche Sachbezugswert beträgt 210 Euro (bisher 205 Euro; Frühstück 46 statt 45 Euro, Mittag- und Abendessen 82 statt 80 Euro).