Neubewertung von Pensionsrückstellungen

Für die Berechnung von Pensionsrückstellungen gelten neue Berechnungsgrundlagen, was zu erheblichen Rückstellungserhöhungen oder -verminderungen führen kann.

Ende Juli 2005 wurden die neuen "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen vorgestellt. Diese Richttafeln werden von Finanzmathematikern zur Berechnung von Pensionsrückstellungen allgemein angewendet. Dabei wurde eine grundlegende Veränderung vorgenommen. Es erfolgte ein Übergang von den so genannten Periodentafeln zu den Generationentafeln. Der Unterschied besteht darin, dass die Sterbewahrscheinlichkeit nicht nur vom Alter, sondern auch vom Geburtsjahr abhängt.

Damit wird berücksichtigt, dass heute geborene Menschen im Schnitt länger leben als Menschen, die vor 50 Jahren geboren wurden. Beispiel: Eine Frau des Geburtsjahrgangs 1940 hat heute eine Restlebenserwartung von 21,7 Jahren, eine Frau des Geburtsjahrgangs 2000 hat jedoch im Jahre 2065 eine Lebenserwartung von 28,9 Jahren. Nach den alten, allein vom Alter abhängigen Periodentafeln hätten beide Frauen die gleiche Lebenserwartung gehabt.

Eine umgekehrte Auswirkung zeigt sich bei den Invaliditätsrenten. Dies liegt daran, dass eine steigende Anzahl von Personen Erwerbsminderungsrenten beantragen. Bei den Hinterbliebenenleistungen wurde eine deutliche Verringerung der Teilwerte nach Heubeck 2005 G festgestellt. Durch die Verlängerung der Lebenserwartung können sich bei den Anwartschaften jüngerer Berechtigter erhebliche Abweichungen ergeben.

Aufgrund der gegenläufigen Effekte können sich sehr unterschiedliche Ergebnisse ergeben, die von der Bestandsstruktur und den zugesagten Leistungsarten abhängig sind. Bei einzelnen Personen kann es sowohl zu extremen Rückstellungserhöhungen als auch zu Rückstellungsverminderungen kommen. Bei Neuzusagen ist in jedem Fall eine Vorabberechnung zu empfehlen.

 
[mmk]