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Nach der Zustimmung des Bundesrates ist die Änderung der Sachbezugsverordnung in Kraft getreten. Dadurch wird der Verpflegungswert für 2004 um monatlich 1,95 Euro erhöht. Der Wert eines Mittag- oder Abendessens beträgt jetzt 2,58 Euro und der Wert eines Frühstücks 1,44 Euro. Diese Werte sind sowohl für die freie oder verbilligte Abgabe von Mahlzeiten als auch für Kantinenmahlzeiten und die Bewertung von Essensmarken von Bedeutung. Bei Essensmarken können die Werte allerdings nur dann verwendet werden, wenn deren Verechnungswert den amtlichen Sachbezugswert um nicht mehr als 3,10 Euro übersteigt. Die Werte gelten übrigens genauso im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung.
Ebenfalls erhöht wurden die Sachbezugswerte für freie Unterkunft. Diese betragen jetzt 6,39 Euro in Westdeutschland und 5,80 Euro in Ostdeutschland pro Tag für die Einzelunterbringung. Weiterhin hat das Bundesfinanzministerium auch neue Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben festgelegt, die im BMF-Schreiben vom 17. Dezember 2003 nachzulesen sind.