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Mit Stand vom 14.04.2000 hat das Bundesministerium der Finanzen den Entwurf der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2001 im Internet bekannt gemacht. Der Entwurf kann unter http://www.bundesfinanzministerium.de unter der Rubrik Fachabteilungen/Infos, Besitz und Verkehrsteuern abgerufen werden.
Die Lohnsteuerrichtlinien 2000 werden in der geänderten Fassung beim Steuerabzug vom Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31.12.2000 enden, und für sonstige Bezüge, die dem Arbeitnehmer nach dem 31.12.2000 zukommen, anzuwenden sein. Sofern geänderte Vorschriften des EStG betroffen sind, die vor dem 01.01.2001 anzuwenden sind, werden die Lohnsteuerrichtlinien auch für frühere Zeiträume Geltung haben. Dies gilt auch bezüglich des Werbungskostenabzugs, wenn die Richtlinien nur erläuternde Funktion haben und keine nachteilige Wirkung für den Arbeitnehmer aufweisen.