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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2022 vorgelegt, demzufolge der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung auch im Jahr 2022 unverändert 4,2 % betragen soll. Ermöglicht wird das durch einen Entlastungszuschuss des Bundes von knapp 84,6 Mio. Euro. Damit soll eine stärkere Belastung der abgabepflichtigen Unternehmen verhindert und den wirtschaftlichen Folgen durch die Corona-Pandemie insbesondere für die Kultur- und Kreativbranche Rechnung getragen werden. Bereits im letzten Jahr wurden Bundesmittel von 32,5 Mio. Euro zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes zur Verfügung gestellt.