Es spricht nichts dagegen, wenn eine Personengesellschaft einen Investitionsabzugsbetrag im Gesamthandsvermögen in Anspruch nimmt, die Investition aber später von einem einzelnen Gesellschafter in seinem Sonderbetriebsvermögen ausgeführt wird.
Aus Transaktionen und Spekulationen mit virtuellen Währungen ergeben sich auch steuerliche Folgen, zu denen sich jetzt das Bundesfinanzministerium geäußert hat.
Auch Erträge aus der Abzinsung von Verbindlichkeiten sind mit Zinsaufwendungen zu verrechnen und können damit zur Unterschreitung der Freigrenze bei der Zinsschranke führen.
Die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter ist eine gewerbliche Tätigkeit und kann bei einem Freiberufler damit sowohl eine Buchführungspflicht als auch eine Abfärbung auf freiberufliche Einkünfte auslösen.
Eine Doppelgarage kann nur insgesamt oder gar nicht zum Betriebsvermögen gehören und ist damit kein notwendiges Betriebsvermögen, wenn sie maximal zur Hälfte für einen Firmenwagen genutzt wird.