Gleichmäßige Verteilung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Die Vorauszahlungen sind auch dann in vier gleichen Quartalsraten zu zahlen, wenn der Gewinn nicht gleichmäßig übers Jahr verteilt entsteht.

Wann genau das Einkommen im Jahr anfällt, spielt für die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer keine Rolle. Die Vorauszahlungen müssen grundsätzlich in vier gleich großen Teilbeträgen gezahlt werden. Der Bundesfinanzhof sieht keinen Grund, warum dieses System nicht verfassungsgemäß sein sollte. Ebenso gibt es für den Bundesfinanzhof keinen Grund, für einen Steuerzahler, dessen Gewinn zum Großteil erst zum Ende des Jahres entsteht, unterschiedlich hohe Vorauszahlungen festzusetzen. Von dieser Praxis abzuweichen, sei mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, meint das Gericht.

 
[mmk]