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Wieder einmal hat das Bundesfinanzministerium den Bestand seiner Verwaltungsanweisungen gejätet und eine Positivliste der weiterhin gültigen Schreiben veröffentlicht. Rund 100 Verwaltungsanweisungen sollen nun nach dem 31. Dezember 2010 nicht mehr angewendet werden. Doch praktisch ist das nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, denn die Liste der weiterhin gültigen Verwaltungsanweisungen ist immerhin über 100 Seiten lang.