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Durch den Taifun "Haiyan" sind auf den Philippinen beträchtliche Schäden entstanden. Wie bei anderen Naturkatastrophen zuvor hat die Finanzverwaltung auch hier wieder diverse steuerliche Erleichterungen und Vereinfachungen beschlossen. Insbesondere genügt für Spenden auf alle Sonderkonten, die von inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, inländischen öffentlichen Dienststellen oder von den amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege einschließlich ihrer Mitgliedsorganisationen eingerichtet wurden, ohne betragsmäßige Beschränkung der Bareinzahlungsbeleg oder Kontoauszug oder bei Online-Banking der PC-Ausdruck als Spendennachweis. Diese und weitere steuerliche Maßnahmen hat das Bundesfinanzministerium in einem aktuellen Schreiben zusammengefasst.