Gesetzentwurf zum Austausch länderbezogener Berichte

Deutschland folgt dem Vorschlag der OECD über den Austausch länderbezogender Berichte über die Tätigkeit großer, international tätiger Unternehmen.

Um die Gewinnverlagerung durch multinationale Unternehmen einzugrenzen, hat die OECD verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, darunter eine Vereinbarung über den Austausch länderbezogener Berichte zwischen den Steuerbehörden. Durch diese Berichte sollen die Steuerbehörden Informationen über die globale Aufteilung der Erträge, die gezahlten Steuern und weitere Indikatoren der Wirtschaftstätigkeiten der größten international tätigen Unternehmen erhalten. Zur Umsetzung dieser Vereinbarung hat das Bundesfinanzministerium nun einen Gesetzentwurf vorgelegt.

 
[mmk]