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Im Frühjahr hat der Bundesfinanzhof zum ersten Mal erhebliche Zweifel geäußert an der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für Nachzahlungszinsen in der aktuellen Niedrigzinsphase und die Aussetzung der Vollziehung gewährt. Die Finanzverwaltung hat auf das Urteil reagiert und gewährt für Zeiträume ab April 2015 in anderen Fällen auf Antrag ebenfalls Aussetzung der Vollziehung. Auf eine Anfrage aus dem Bundestag hat das Bundesfinanzministerium jedoch klargestellt, dass die Bundesregierung weiter von der Verfassungsmäßigkeit des geltenden Rechts überzeugt ist und aktuell nicht plant, eine Gesetzesänderung in die Wege zu leiten. Stattdessen will das Ministerium die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in zwei anderen Verfahren abwarten, über die noch dieses Jahr entschieden werden soll.