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Wie in den vergangenen Jahren nehmen die Finanzämter auch dieses Jahr wieder Rücksicht auf die Steuerzahler. Die genauen Regelungen unterscheiden sich zwischen den einzelnen Bundesländern, aber zumindest in den letzten zwei Wochen des Jahres sind die Finanzämter angewiesen, von allen Maßnahmen abzusehen, die in der Weihnachtszeit als Belastung empfunden werden können. Insbesondere werden die Finanzämter in dieser Zeit keine Außenprüfungen ankündigen oder beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen werden nur bei drohender Verjährung gemacht.