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Ein Gutachten der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) für das Bundesverfassungsgericht kommt zu dem Ergebnis, dass der Solidaritätszuschlag nach seiner teilweisen Abschaffung verfassungswidrig ist. Laut der BRAK ist der Soli verfassungsrechtlich nicht mehr durch eine Ausnahmelage gedeckt. Außerdem verstößt die Erhebung des Soli bei nur noch rund 10 % der Steuerzahler gegen den Gleichheitsgrundsatz. Beim Bundesverfassungsgericht ist derzeit eine Verfassungsbeschwerde gegen den Soli in seiner aktuellen Form anhängig, zu der das Gericht das Gutachten der BRAK angefordert hatte.