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Der Bundesfinanzhof hat die Klage einer GmbH gegen den Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer im Jahr 2007 abgewiesen. Die Erhebung des Solidaritätszuschlags sei verfassungsgemäß, meinen die Richter. Dies ist nur das neueste in einer mittlerweile langen Reihe von Urteilen und Beschlüssen, die die Verfassungsmäßigkeit des Solis feststellen. Immerhin besteht die Möglichkeit, dass die immer wieder aufkommenden Klagen aber doch irgendwann den Gesetzgeber dazu bewegen, den Soli abzuschaffen.