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Wie schon in den Jahren zuvor wollte das Bundesfinanzministerium die Normenflut ein wenig eindämmen und hat wieder eine Liste von Verwaltungsanweisungen veröffentlicht, die nicht mehr gelten sollen. Insgesamt 115 Verwaltungsanweisungen sollen für Tatbestände ab dem 1. Januar 2010 nicht mehr angewendet werden. Allerdings muss jetzt niemand Angst haben, dass das deutsche Steuerrecht überschaubar werden könnte, denn die Liste der weiterhin gültigen Verwaltungsanweisungen ist nach wie vor 99 Seiten lang. Außerdem hätte sich über die Hälfte der aussortierten Vorschriften sowieso erledigt, weil sie speziell für 2008 oder 2009 gültige Richtwerte, Berechnungsmethoden oder Vordrucke betreffen.