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Mit dem 1. Juli hat der Bund die Ertrags- und Verwaltungshoheit für die Kfz-Steuer übernommen. Am gleichen Tag ist auch die Reform der Kfz-Steuer in Kraft getreten, die für Neuwagen eine Besteuerung in Abhängigkeit vom Kohlendioxid-Ausstoß vorsieht. An der Verwaltungspraxis ändert sich durch die Umstellung nichts - die bisherigen Verwaltungsanweisungen behalten ihre Gültigkeit.