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In einer Stellungnahme zum geplanten Bürgerentlastungsgesetz setzen sich die Bundesländer auch für die Wiedereinführung des 2005 abgeschafften Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten ein. Das Ziel der Steuervereinfachung sei nicht erreicht worden. Tatsächlich habe sich der Verwaltungsaufwand noch erhöht. Zudem sei nicht geklärt, ob das derzeit geltende Abzugsverbot verfassungsrechtlich zulässig sei.
Dass die nun notwendige Unterscheidung zwischen nicht abzugsfähigen privat veranlassten und abzugsfähigen einkünftebezogenen Steuerberatungskosten einen erheblichen Mehraufwand bedeutet, ist den Steuerzahlern und Steuerberatern schon lange klar. Wenn sich diese Erkenntnis nun auch beim Fiskus durchsetzt, stehen die Chancen für eine Wiedereinführung im kommenden Jahr nicht schlecht.