Steuerhinterziehung soll erst nach zehn Jahren verjähren

Die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung soll auf zehn Jahre verdoppelt werden und damit mit der verlängerten Festsetzungsfrist zusammenfallen.

Wegen der in Liechtenstein entdeckten Schwarzgeldkonten entbrannte eine Diskussion um härtere Strafen für Steuerhinterziehung. Als Folge soll die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung von fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Damit entspräche die strafrechtliche Verjährungsfrist der verlängerten Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung. Die Änderung ist Teil des Jahressteuergesetzes 2009, dessen Entwurf die Bundesregierung Anfang Juni verabschieden will.

 
[mmk]