Unsere Mandanten sind in Coswig, Dresden, Großenhain, Meißen, Nossen, Radebeul, Radeburg, Riesa, Wilsdruff.
Bitte beachten Sie, dass bei Zahlungen per Scheck die Zahlung beim Finanzamt künftig erst drei Tage nach Eingang des Schecks als eingegangen gilt. Diese Verschärfung gilt für alle Schecks, die nach dem 31. Dezember 2006 beim Finanzamt eingehen.