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Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass das Bundesfinanzministerium einen echten Beitrag zur Vereinfachung des deutschen Steuerrechts geleistet hat. Denn mit einem neuen Schreiben hat das Ministerium alle seine Schreiben aufgehoben, die vor dem 1. Januar 1980 ergangen sind.
Die Sache hat allerdings zwei Haken: Erstens enthält das Schreiben eine Anlage, in der die Schreiben aufgeführt sind, die trotzdem weiter gelten sollen. Das sind immerhin 134 Verwaltungsanweisungen aus der Zeit von vor 1980. Und zweitens hat das Schreiben keine Auswirkung auf mehrere tausend Verwaltungsanweisungen, die in den letzten 25 Jahren ergangen sind.